Leitlinien für Strafverfolgungsbehörden
Zuletzt aktualisiert: 2026-06-30
Diese Seite erläutert, wie Machai (der „Dienst") mit Anfragen von Strafverfolgungs- und anderen Behörden nach Nutzerdaten umgeht. Es handelt sich um eine betriebliche Richtlinie, die unseren Standardprozess beschreibt — sie ist keine Rechtsberatung und begründet keine vertragliche Verpflichtung, keinen Verzicht und kein Anerkenntnis. Nichts auf dieser Seite beschränkt die Rechte oder Einwendungen, die uns oder unseren Nutzern nach geltendem Recht zustehen.
1. Geltungsbereich und Zweck
Diese Richtlinie gilt für Anfragen nach Nutzerdaten, die von Strafverfolgungs-, Justiz- und anderen zuständigen Behörden an Machai gerichtet werden. Ihr Zweck ist es, festzulegen, wer eine Anfrage stellen kann, welche Rechtsgrundlage wir verlangen und was wir herausgeben können, damit rechtmäßige Ermittlungen effizient bearbeitet werden können und wir zugleich die Grundrechte unserer Nutzer nach dem EU-Datenschutzrecht schützen.
2. Wer Anfragen stellen kann
Wir akzeptieren Anfragen von zuständigen deutschen und EU-Strafverfolgungs- und Justizbehörden, die im Rahmen ihrer Zuständigkeit und ihrer gesetzlichen Befugnisse handeln. Behörden außerhalb der EU sollten Anfragen über die einschlägigen Kanäle der internationalen Zusammenarbeit stellen — ein Rechtshilfeabkommen (MLAT), gegebenenfalls eine Europäische Ermittlungsanordnung oder ein anderes anerkanntes Instrument der internationalen Rechtshilfe — und nicht direkt an uns. Wir sind nicht verpflichtet, auf direkte Anfragen ausländischer Behörden zu reagieren, die diese Kanäle umgehen.
3. Erforderliches Rechtsverfahren
Wir verlangen für jede Anfrage eine gültige Rechtsgrundlage. Je nach den angeforderten Daten bedeutet dies in der Regel eine gerichtliche Anordnung, ein staatsanwaltschaftliches Ersuchen oder ein gleichwertiges Instrument nach der Strafprozessordnung (StPO) oder vergleichbarem EU-Recht. Wir prüfen jede Anfrage einzeln auf Rechtmäßigkeit, Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit. Anfragen, die zu weit gefasst oder unbestimmt sind oder denen eine ausreichende Rechtsgrundlage fehlt, lehnen wir ab oder bitten die anfragende Behörde um Nachbesserung.
4. Welche Daten herausgegeben werden können
Was wir herausgeben können, beschränkt sich auf das, was wir tatsächlich vorhalten, und auf das, was das Recht verlangt, unter Anwendung des Grundsatzes der Datenminimierung. Je nach Anfrage und ihrer Rechtsgrundlage kann dies Account-Daten (etwa die einem Konto zugeordnete E-Mail-Adresse), Profilangaben und Gesprächstranskripte umfassen. Wir geben nur die konkreten Daten heraus, die rechtlich gefordert und im Verhältnis zur Anfrage angemessen sind; wir gewähren keinen pauschalen Zugriff. Die Kategorien der von uns vorgehaltenen Daten sind in unserer Datenschutzerklärung beschrieben.
5. Notfall-Offenlegung
Wenn wir in gutem Glauben davon ausgehen, dass für eine Person eine unmittelbare Gefahr für Leib oder Leben besteht, können wir die zur Abwehr dieses Notfalls vernünftigerweise erforderlichen Informationen offenlegen, ohne ein vollständiges Rechtsverfahren abzuwarten. Solche Offenlegungen beschränken sich auf das, was zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist.
6. Nutzerbenachrichtigung
Wir bemühen uns, Nutzer, deren Daten angefragt werden, vor einer Offenlegung zu benachrichtigen, damit sie ihre Rechte wahren können. Wir benachrichtigen nicht, wenn uns dies rechtlich untersagt ist (etwa durch eine gesetzliche Geheimhaltungs- oder Verschwiegenheitsanordnung), wenn wir davon ausgehen, dass eine Benachrichtigung eine Gefahr für Leib oder Leben schaffen würde, oder wenn eine Notfall-Offenlegung nach Abschnitt 5 vorliegt. Wird die Benachrichtigung durch ein rechtliches Verbot verzögert, bemühen wir uns, den betroffenen Nutzer zu benachrichtigen, sobald das Verbot entfällt.
7. Datenaufbewahrung und Sicherungsersuchen
Wir bewahren Daten im Einklang mit unserer Datenschutzerklärung und unseren anwendbaren Aufbewahrungspflichten auf. Wir können einem ordnungsgemäß gestellten Ersuchen nachkommen, bestimmte Daten für einen begrenzten Zeitraum bis zur Zustellung eines förmlichen Rechtsverfahrens zu sichern. Ein Sicherungsersuchen verpflichtet uns für sich genommen nicht zur Herausgabe von Daten — eine Offenlegung setzt weiterhin das in Abschnitt 3 beschriebene gültige Rechtsverfahren voraus.
8. Einreichung einer Anfrage
Reiche Anfragen per E-Mail an ashkan.taremi@machaiapp.com ein. Damit wir eine Anfrage bearbeiten können, sollte sie Folgendes enthalten: die anfragende Behörde sowie Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Person; die Rechtsgrundlage der Anfrage; die konkret betroffenen Account-Identifikatoren (zum Beispiel die E-Mail-Adresse); die genauen Kategorien der angeforderten Daten und den maßgeblichen Zeitraum; sowie eine etwaige Frist. Wir können vor einer Antwort um Klarstellung oder zusätzliche Unterlagen bitten.
9. Rechtsrahmen
Wir verarbeiten und geben personenbezogene Daten im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem anwendbaren deutschen Recht heraus, einschließlich Art. 6 Abs. 1 DSGVO als Grundlage für die rechtmäßige Verarbeitung und, soweit eine Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist, Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung). Eine vollständige Beschreibung, wie wir personenbezogene Daten verarbeiten, findest du in unserer Datenschutzerklärung; den vertraglichen Rahmen für die Nutzung des Dienstes regeln unsere Nutzungsbedingungen.